Praxisnahe Fort- und Weiterbildungen für Berufe im Gesundheitswesen

Eine Akademie - zwei Standorte - unzählige praxisnahe Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen!

Seit über 25 Jahren setzen wir uns mit Leidenschaft und ganzem Können für unsere Patienten ein. Mit ambulanter Rehabilitation, Nachsorge- und Präventionsleistungen, Rehasport sowie mit Behandlungen für Physio-, Ergotherapie und Logopädie sind wir für die Menschen da.

Diese geballte Erfahrung teilen wir in unseren facettenreichen Fort- und Weiterbildungskursen gerne mit Ihnen, denn Reha und Therapie werden von Menschen für Menschen gemacht! Entdecken Sie hier unser Angebot an unseren Akademie-Standorten. Beide sind direkt an unseren Rehazentren ansässig. Mehr Verbindung zwischen Theorie und Praxis geht nicht!

 

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Unser aktuelles Fort- und Weiterbildungsangebot


Bitte beachten Sie: Standardmäßig werden Ihnen hier alle unsere Fort- und Weiterbildungsangebote angezeigt. Sie haben aber die Möglichkeit, über die nachfolgenden Links die für Sie relevante Themenkategorie auszuwählen, um die Liste vorzufiltern!
 

Förderprogramme sind Ländersache. Informieren Sie sich bitte vorab über die für Ihren Wohnort oder Arbeitsort geltenden Förderbestimmungen.

Nutzen Sie immer die direkten Ansprechpartner der jeweiligen Ministerien. Bitte beachten Sie: Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich. Die Genehmigung zur Förderung nach Antragstellung muss vor der Buchung eines Kurses vorliegen. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich. 

Eine Übersicht über die Förderprogramme aller Bundesländer finden Sie hier.

Die Bildungsprämie: Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung des Bundes


Wer wird gefördert?

Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch. Wenn Sie verheiratet sind: Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch.

Was wird gefördert?

Der Bildungsprämie kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Vereinbaren Sie am besten einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Bei dem Termin sprechen Sie mit einer Beraterin oder einem Berater. Sie klären, für welche Weiterbildung Sie eine Förderung erhalten können. Den Prämiengutschein bekommen Sie direkt beim Termin. Hier finden Sie die deutschlandweiten Beratungsstellen: https://mein-now.de/privatpersonen/beratung

Das müssen Sie zur Beratung mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis
  • einen Beschäftigungsnachweis, zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung
  • einen Einkommensnachweis, zum Beispiel einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung

 Wo finde ich Informationen?

Telefon: 0800 26 23 000 (Der Anruf ist kostenlos)
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
Internet: https://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php

 

Weiterbildungsförderung Nordrhein-Westfalen: Der Bildungsscheck für Beschäftigte, berufsrückkehrende Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen in NRW


Wer wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte, berufsrückkehrende Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern. Den Bildungsscheck gibt es im individuellen und betrieblichen Zugang im Anschluss an eine ortsnahe und neutrale Beratung.

Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt. Ein Bildungsscheck im betrieblichen Zugang über den Arbeitgeber mit Sitz oder Unternehmensstätte in NRW kann nur in Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 249 Mitarbeitern ausgegeben werden.

Was wird gefördert?

Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt. Die kostenlose Beratung wird in 225 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten. Der Bildungsscheck beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben für eine Weiterbildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500 Euro. Der Bildungsscheck wird bei Kursbuchung vom jeweiligen Weiterbildungsanbieter „eingelöst“, der diesen dann mit dem Land Nordrhein-Westfalen abrechnet.

Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck ausgegeben werden, im betrieblichen Zugang jährlich bis zu zehn Bildungsschecks.

Wo finde ich Informationen?

Interessierte wenden sich an eine Bildungsberatungsstelle in der Nähe ihres Wohnortes. Das Land gibt im Internet Hinweise zur Beratungsstellensuche.
Informationen erteilt auch das Infotelefon berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer 0211 837 1929.
 

Kompetenz durch Weiterbildung – KdW – Saarland


Das Saarland fördert Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren.

Was wird gefördert?

Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.

Wie wird gefördert?

Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.

Wo finde ich Informationen?

Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sie hier
Dort sind auch die Ansprechpartner*innen mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen aufgeführt.
 

Bei kurzfristigem Rücktritt vom Kurs fallen laut unseren AGB Stornokosten an:

  • Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn (Kursbeginn = 1. Tag des Kurses) bzw. Zeitpunkt, für den ein Raum angemietet wurde, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 €.
  • Bei Abmeldung bis sieben Tage vor Kursbeginn (Kursbeginn = 1. Tag des Kurses) werden 50 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt bzw. bei Anmietung eines Raumes 50% des hierfür vereinbarten Entgelts.
  • Bei späterer Abmeldung (weniger als sieben Tage) wird die gesamte Kursgebühr bzw. das für die Anmietung des Raumes vereinbarten Entgelts fällig.
     

Wir empfehlen Ihnen, eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen. Diese erstattet Ihnen diese Kosten u.a. in den folgenden Fällen:

  • Krankheit bzw. Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit
  • Schwangerschaft bzw. damit einhergehendes Beschäftigungsverbot
  • Unfall oder Panne
  • Katastrophen Zuhause, z.B. ein Wasserrohrbruch
  • Kündigung bzw. Jobwechsel
     

Wichtig: Die Versicherung zahlt auch, wenn einer der versicherten Gründe bei Ihrem Partner*in oder Ihren Angehörigen oder Angehörigen Ihres Partners (bis hin zur Tante oder Onkel) oder einer Person, die Sie betreuen (Kinder, Pflegebedürftige) oder einer von drei anderen Seminarteilnehmer*innen, die Sie bei Abschuss der Versicherung benennen können. Die Versicherung erstattet auch die zugehörigen Stornokosten für Hotel und Reise – auch falls das Seminar von unserer Seite abgesagt wird, nachdem Sie diese gebucht haben.

Schließen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine Seminarrücktrittsversicherung ab! Die Kosten bewegen sich als Faustregel im Bereich von nur 5-10% der Kursgebühr pro Person. 
 

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